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VerfGH Bayern, 07.07.1989 - 46-VI-88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz - 3 Js 2684/88
- VerfGH Bayern, 07.07.1989 - 46-VI-88
Papierfundstellen
- VerfGH 42, 105
Wird zitiert von ... (7)
- VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12
Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem …
Da Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichtshofs im Verfassungsbeschwerdeverfahren allein die Bayerische Verfassung ist, stellt die Grundgesetzmäßigkeit dieser (Bundes-)Rechtslage auch keine entscheidungserhebliche Vorfrage dar (vgl. VerfGH vom 7.7.1989 = VerfGH 42, 105/108). - VerfGH Bayern, 26.05.2011 - 45-VI-10
Herausgabe von Krankenunterlagen
Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV kann auch dadurch tangiert sein, dass ein Fachgericht eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder den Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlässt (vgl. VerfGH vom 7.7.1989 = VerfGH 42, 105/108). - VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer …
Es gebe im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine entscheidungserhebliche Vorfrage, ob eine der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegende bundesrechtliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei (BayVerfGH 42, 105 [108]).
- VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 29-VI-04
Klage wegen der Nichtüberlassung eines Erbbaugrundstücks durch die Gemeinde; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 99-VI-10
Amtsgerichtliche Ablehnung der Fahrpreisrückerstattung nach Streik im …
Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.2.1985 = VerfGH 38, 11/14 f.; VerfGH vom 9.6.1988 = VerfGH 41, 51/53; VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 7.7.1989 = VerfGH 42, 105/108; VerfGH vom 29.9.1989 = VerfGH 42, 122/129 f.; VerfGH vom 14.7.1998 = VerfGH 51, 126/128; BVerfG vom 17.12.2002 = FamRZ 2003, 589; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 ff.;… Wolff, a. a. O., RdNr. 27 zu Art. 86). - VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88 Vielmehr ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur zu prüfen, ob das Gericht gegen subjektive Rechte verbürgende Normen der Bayerischen Verfassung verstoßen hat (VerfGH 42, 105/107 und ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Bayern, 17.03.1994 - 22-VI-93
(VerfGH München: Abweisung einer Verfassungsbeschwerde als unzulässig unter dem …
Versäumt ein Beschwerdeführer eine prozessuale oder tatsächliche Möglichkeit , um eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte auszuräumen, so begibt er sich dieser Rechte jedenfalls dann, wenn ihm die Rechtswegerschöpfung zuzumuten ist (vgl VerfGH München, 1989-07-07, Vf.46-VI-88, VerfGHE BY 42, 105 ).